Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGR Biotec GmbH

Amerling 134c

6233 Kramsach

Österreich

E-Mail: info@agrlasercut.com

Telefon: +43 (0) 660 5800923

1. Geltungsbereich und Unternehmergeschäft

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagen, Werkleistungen, Reparaturen und sonstigen Geschäfte der AGR Biotec GmbH mit ihren Kunden.

1.2. Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn AGR Biotec GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote der AGR Biotec GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebotes oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

2.3. Angaben in Katalogen, Prospekten, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Unterlagen und auf der Website stellen grundsätzlich keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich Vertragsbestandteil werden.

2.4. Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Transport-, Versand-, Montage-, Reise- und sonstiger Nebenkosten.

3.2. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

3.3. Zahlungen sind ohne Abzug zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.

3.4. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus hat der Kunde die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

3.5. AGR Biotec GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, noch offene Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen auszusetzen.

4. Lieferung und Leistungsfristen

4.1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen geklärt sind, erforderliche Unterlagen und Freigaben vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden.

4.3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von AGR Biotec GmbH nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Dazu zählen insbesondere Betriebsstörungen, Material- und Lieferengpässe, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Naturereignisse sowie Verzögerungen von Vorlieferanten, soweit AGR Biotec GmbH diese nicht zu vertreten hat.

4.4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse.

5.2. Versandart und Transportmittel werden, sofern nicht anders vereinbart, von AGR Biotec GmbH gewählt.

5.3. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur oder sonstigen Beförderer auf den Kunden über.

5.4. Der Kunde hat die Lieferung bei Übernahme unverzüglich auf erkennbare Transportschäden zu prüfen. Sichtbare Schäden sind unmittelbar auf den Fracht- bzw. Übernahmedokumenten des Transporteurs zu vermerken und AGR Biotec GmbH unverzüglich mitzuteilen.

6. Montage und Inbetriebnahme

6.1. Soweit Montage oder Inbetriebnahme vereinbart wurden, hat der Kunde rechtzeitig alle dafür erforderlichen baulichen, elektrischen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf eigene Kosten herzustellen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Der Kunde hat insbesondere für freien Zugang zum Montageort, erforderliche Anschlüsse, geeignete Hebe- und Transportmöglichkeiten sowie die Einhaltung der örtlichen Sicherheitsvorschriften zu sorgen, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von AGR Biotec GmbH übernommen wurden.

6.3. Mehraufwendungen, Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten, die aufgrund nicht erfüllter kundenseitiger Voraussetzungen entstehen, können gesondert verrechnet werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der AGR Biotec GmbH.

7.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und AGR Biotec GmbH unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.

7.3. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang ist nur zulässig, sofern keine fälligen Forderungen gegenüber AGR Biotec GmbH bestehen. Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bis zur Höhe der offenen Forderungen an AGR Biotec GmbH abgetreten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

8. Prüfung und Mängelrüge

8.1. Der Kunde hat die Ware oder Leistung unverzüglich nach Übergabe bzw. Leistungserbringung auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

8.2. Mängel sind ohne unnötigen Aufschub schriftlich und möglichst konkret zu melden. Es gelten ergänzend die unternehmerischen Prüf- und Rügepflichten nach § 377 UGB.

8.3. Transportschäden sind zusätzlich nach Maßgabe von Punkt 5.4 unmittelbar beim Transporteur zu dokumentieren.

9. Gewährleistung

9.1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 18 Monate ab Lieferung, soweit gesetzlich zulässig und nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist eine rechtzeitige Mängelrüge gemäß Punkt 8.

9.3. Verschleißteile sowie Mängel, die auf gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende Wartung, ungeeignete Betriebsstoffe, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit AGR Biotec GmbH den Mangel nicht zu vertreten hat.

9.4. AGR Biotec GmbH ist zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung ist einzuräumen.

9.5. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Haftung

10.1. AGR Biotec GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Personenschäden.

10.2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.

10.4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

11. Kundenspezifische Anfertigungen

11.1. Bei individuell für den Kunden geplanten, gefertigten oder beschafften Maschinen, Anlagen, Öfen, Brennern oder sonstigen Produkten sind nachträgliche Änderungen nach Auftragsfreigabe nur möglich, soweit sie technisch durchführbar sind.

11.2. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen sind vom Kunden zu tragen, sofern die Änderung auf Wunsch des Kunden erfolgt.

11.3. Maße, technische Zeichnungen und Ausführungsdetails gelten nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden als genehmigt.

12. Technische Unterlagen und geistiges Eigentum

12.1. Zeichnungen, Konstruktionen, Pläne, Kalkulationen, technische Unterlagen, Angebote und sonstige von AGR Biotec GmbH erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von AGR Biotec GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltung

13.1. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

13.2. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und von AGR Biotec GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien AGR Biotec GmbH für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht.

Dauert eine solche Störung über einen unangemessen langen Zeitraum an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.

15. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der AGR Biotec GmbH in Kramsach.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz der AGR Biotec GmbH sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

17. Schriftliche Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der schriftlichen Bestätigung durch AGR Biotec GmbH, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: Oktober 2026